Embajada de Guatemala

 
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Konsulate unter der Begrenzung dieser Botschaft

 


Todeseintragung  

 

 

Erforderlich sind:

* Formular, ausgefüllt und unterzeichnet durch den Erschienenen.

* Sterbeurkunde, ausgestellt von der zuständigen Provinzbehörde.

*Geburtsurkunde des Verstorbenen.

*Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen.


*Personalausweis oder Reisepass des Erschienenen.


Die Überführung der sterblichen Überreste nach Guatemala, wen Guatemalteken im Ausland versterben:

Als Leichnam:

*Sterbeurkunde

Diese Urkunde muss vom örtlich zuständigen Personenstandsregister ausgestellt sein und die Todesursache feststellen.


*Unbedenklichkeitszeugnis für die Überführung, das von der Gesundheitsbehörde im Sterbeort ausgestellt wurde und in dem die Namen und Nachnamen des Verstorbenen, Alter, Todesursache, Sterbe- und Bestimmungsort angegeben werden.


*Einbalsamierungsbescheinigung,die von der Person ausgestellt wurde, die den Leichnam einbalsamiert hat. In ihr ist zu bescheinigen, dass die Einbalsamierung kunstgerecht und in Übereinstimmung mit Bestimmungen des Gesundheitsamtes ausgeführt wurde.


*Bescheinigung des Bestattungsinstitutes
zu bescheinigen ist, dass der Leichnam in einen hermetisch geschlossenem Sarg aus Metall oder aus einem anderen geeigneten Material, welches die gleichen Bedingungen erfüllt, gelegt wurde.


*Beglaubigung durch die Konsularabteilung dieser Botschaft
Nachdem die Urkunden von der zuständigen deutschen Behörde beglaubigt wurden, müssen diese Dokumente darüber hinaus von dieser Botschaft überbeglaubigt werden. Die Beglaubigungskosten betragen 10$ pro Dokument. Bei Abfertigung auf postalischem Weg ist ein frankierter Umschlag zur Rücksendung der Dokumente beizufügen. Zur Beschleunigung und für Ihre Sicherheit empfehlen wir, sich für eine Versendung per Einschreiben oder Kurierdienst zu entscheiden.

Es ist wichtig, dass Sie diesen Dokumenten Ihre genaue Adresse und Telefonnummer beifügen.


Asche:

*Sterbeurkunde
Diese Urkunde muss vom örtlich zuständigen Personenstandsregister ausgestellt sein und die Todesursache feststellen.
*Unbedenklichkeitszeugnis für die Überführung, das von der Gesundheitsbehörde im Sterbeort ausgestellt wurde und in dem die Namen und Nachnamen des Verstorbenen, Alter, Todesursache, Sterbe- und Bestimmungsort angegeben werden.
*Einäscherungsbescheinigung
Diese Bescheinigung ist vom Bestattungsinstitut auszustellen. Ihr ist eine Bescheinigung beizufügen, aus der hervorgeht, dass die Asche in der Urne von der Person stammt, die in der Bescheinigung genannt wird
.
*Beglaubigung durch die Konsularabteilung dieser Botschaft
Nachdem die Urkunden von der zuständigen deutschen Behörde beglaubigt wurden, müssen diese Dokumente darüber hinaus von dieser Botschaft überbeglaubigt werden. Die Beglaubigungskosten betragen 10$ Euro pro Dokument. Bei Abfertigung auf postalischem Weg ist ein frankierter Umschlag zur Rücksendung der Dokumente beizufügen. Zur Beschleunigung und für Ihre Sicherheit empfehlen wir, sich für eine Versendung per Einschreiben oder Kurierdienst zu entscheiden.

Es ist wichtig, dass Sie diesen Dokumenten Ihre genaue Adresse und Telefonnummer beifügen.

 
 
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