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Erforderlich sind:
* Das ausgefüllte Antragsformular.
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Geburtsurkunde, die von der zuständigen Behörde Ihrer Gemeinde ausgestellt wurde und zwar jener Formularvordruck, der auch die Namen der Eltern enthält.
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* Personaldokumente der Eltern (gültiger Personalausweis oder Reisepass). |
Die Urkunden sind im Original und zwei Ablichtungen vorzulegen. Außerdem müssen beide Elternteile persönlich in der Botschaft, um die Geburtseintragung zu unterzeichnen.
Bemerkungen:
Falls keine Ehe zwischen den Eltern besteht und der Minderjährige anerkannt wurde, so muss der Vater erscheinen und die Eintragung unterzeichnen, damit er so die Vaterschaft anerkennt, sonst wird das Kind mit den Nachnamen der Mutter eingetragen.
Um die Eheschließung der Eltern nachweisen zu können, müssen die Eltern die von der Gemeindeverwaltung in Guatemala ausgestellte Heiratsurkunde und den Personalausweis oder Reisepass mit dem Eintragungsvermerk der Ehe durch die zuständige Gemeindeverwaltung vorlegen.
Die Kinder einer allein erziehenden Mutter werden gemäß Dekret 38-95 des Parlaments der Republik von Guatemala mit den Nachnamen der Mutter eingetragen.
Nach Eintragung der Geburt des Minderjährigen müssen die Eltern einen so genannten „Staatsangehörigkeitsentschluss“ beim Auswärtigen Amt in Guatemala Stadt beantragen.
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