zur Einreise in die Republik Guatemala, Brauchen kein Visum und dürfen ohne ein Visum bis zu 90 Tage verbleiben.
Für einen längeren Aufenthalt zum Zweck eines Praktikums, einer Sozialarbeit, eines Volontariats oder Studiums ist ein Visum in der Ausländerbehörde (Dirección General de Migración) in Guatemala zu beantragen.
Dazu sind folgende Dokumente erforderlich:
* Reisepass (mindestens 6 Monate gültig).
* Hin- und Rückflugticket.
* Polizeiliches Führungszeugnis (mit spanischer Übersetzung).
* Internationale Geburtsurkunde.
* Einkommensbescheinigung, Kontoauszug, Brief oder Vertrag vom Unternehmen bzw. von der Institution, wo das Praktikum oder der Kurs absolviert wird.
Im Falle, dass der/die Praktikant/in einer bezahlten Tätigkeit nachgeht, wird eine Genehmigung vom Arbeitsministerium in Guatemala benötigt, die auch vor Ort beantragt und ausgestellt wird (Anforderung beim 2. Punkt aufgeführt).
Adresse der Ausländerbehörde
in Guatemala. |
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Dirección General de Migración
4 Calle 4-37
Zona 9
Guatemala
Tel. 23608578 o. 23608580
Adresse der Botschaft zuständig für Guatemala.
Sierra Tarahumara 420
Colonias Lomas de Chapultec
11000 México D.F
Tel. (+52/55) 52519792 - 52511606
email: mexiko-ob@bmaa.gu.at |
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