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Erforderlich sind:
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Formular, ausgefüllt und unterzeichnet durch die Eheschließenden.
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Heiratsurkunde, ausgestellt von der zuständigen Provinzbehörde
(jener Formularvordruck, der die Namen der Eheschließenden enthält).
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Geburtsbescheinigung der Eheschließenden.
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Personalausweis oder Reisepass der Eheschließenden.
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Alle Urkunden im Original und zwei Ablichtungen
Die Vorlage der Geburtsurkunden der Eheschließenden ist zwingend erforderlich.
Wenn einer der Eheschließenden schon verheiratet war, so muss er das Scheidungsurteil vorlegen.
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