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Konsulate unter der Begrenzung dieser Botschaft

 


Eintragung der Eheschließung 

   
 


Erforderlich sind:


* Formular, ausgefüllt und unterzeichnet durch die  Eheschließenden.


* Heiratsurkunde, ausgestellt von der zuständigen Provinzbehörde
(jener Formularvordruck, der die Namen der Eheschließenden enthält).

* Geburtsbescheinigung der Eheschließenden.

* Personalausweis oder Reisepass der Eheschließenden.

* Alle Urkunden im Original und zwei Ablichtungen


Die Vorlage der Geburtsurkunden der Eheschließenden ist zwingend erforderlich.
Wenn einer der Eheschließenden schon verheiratet war, so muss er das Scheidungsurteil vorlegen.

 

 
 
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